Förderprogramme Elektromobilität


Förderprogramm "E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung)"


Damit die Beschaffung von Elektro-Zweirädern noch attraktiver wird und noch mehr Stuttgarter auf diese umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden Gefährte umsteigen, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Neuanschaffung von E-Zweirädern mit zunächst 40.000 Euro. Das Förderprogramm "E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung)" soll dazu beitragen, dass nachhaltig weniger Zweitaktzweiräder auf Stuttgarts Straßen unterwegs sind. Kern der Richtlinie E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung) ist die Förderung von Kauf oder Leasing von E-Zweirädern durch Stuttgarter Einwohner, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 600 Euro pro E-Zweirad.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden mit dem Kauf oder dem Leasing eines neuen E-Zweirades ein auf sie zugelassenes bzw. durch sie versichertes Zweitaktzweirad endgültig abmelden, aus dem Verkehr nehmen und zur Verwertung freigeben. Zudem verpflichten sie sich, das geförderte E-Zweirad drei Jahre selbst zu nutzen und durch einen Aufkleber dauerhaft auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart hinzuweisen.

Förderrichtlinie E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung) (PDF)

Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form via E-Mail an e-bike(at)stuttgart.de oder auf dem Postweg.

Bitte übersenden Sie den Förderantrag zusammen mit allen nachstehenden Anlagen in einem PDF-Dokument mit max. 5 MB (PDF-Dokumente können Sie mit Hilfe einer kostenlosen Software, z.B. PDF-Creator, erstellen und zusammenfügen).

  • Ausgefüllter Förderantrag: Antragsformular E-Zweirad Umweltprämie (PDF online ausfüllbar)
  • Geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz (bspw. Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite) bzw. Firmen-/Organisationssitz in der Landeshauptstadt Stuttgart (bspw. Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Konkretes Angebot über das zur Förderung angemeldete E-Zweirad
  • Versicherungsnachweis der letzten zwei Jahre für das Zweitaktzweirad

Für Anträge ab dem 01.05.2019 wird das sogenannte Windhundprinzip angewendet, bis die Gesamtfördersumme ausgeschöpft ist. Mit den zunächst einmalig bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 40.000 Euro können schätzungsweise 100 E-Zweiräder gefördert werden. Gegebenenfalls soll das Förderprogramm im Doppelhaushalt 2020/2021 fortgesetzt werden.

e-bike(at)stuttgart.de
Fax: +49 711 216-60755


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